Inbetriebnahme TGA

Inbetriebnahme TGA

Der Helios Werkskundendienst ist im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung während und nach der technischen Inbetriebnahme Ihr fachkundiger Ansprechpartner für alle Serviceleistungen rund um Gaswarnanlagen, Rauchschutz-Druckanlagen und Treppenraum-Spüllüftungsanlagen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Serviceleistungen für Gaswarnanlagen und Garagenentlüftung
    Digitale Gaswarnanlagen stehen wahlweise im kompakten AP-Gehäuse oder für den Schaltschrankeinbau zur Verfügung. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Anschluss- und Inbetriebnahmepakete sowie diverse Erweiterungspakete, ideal passend für Ihre Anlage.

  • Serviceleistungen für Entrauchungsventilatoren-Steuerung EVS
    Durch die Erzeugung raucharmer Schichten und Bereiche ermöglichen Helios Entrauchungsventilatoren die sichere Evakuierung von Menschen. Für die Ansteuerung der Ventilatoren, wurde speziell die Entrauchungsventilator-Steuerung EVS konzipiert. EVS ist besonders für die Entrauchung kleinerer Objekte sowie einzelner Brandabschnitte geeignet und verfügt zusätzlich über eine Entlüftungsfunktion. Wir bieten Ihnen passende Anschluss- und Inbetriebnahmepakete sowie Begleitung bei der Sachverständigenabnahme an.

  • Serviceleistungen für Rauchschutz-Druckanlagen (RDA)
    Rauchschutz-Druckanlagen stellen im Brandfall die lebensrettende Rauchfreihaltung von Treppenräumen, Schleusen, Feuerwehraufzügen und Vorräumen sicher. Sie ermöglichen den Personen im Gebäude die Nutzung der Rettungswege und somit das sichere Verlassen des Gebäudes. Wir bieten Ihnen passende Anschluss- und Inbetriebnahmepakete, zusätzliche Erweiterungspakete sowie Begleitung bei der Sachverständigenabnahme an.

  • Serviceleistungen für Treppenraum-Spüllüftungsanlagen (TSA) - mit geregelter Druckhaltung
    Treppenraum-Spüllüftungsanlagen mit geregelter Druckhaltung realisieren im Brandfall eine Verdünnung und Ausspülung der in den Rettungsweg eingedrungenen Brandgase. Zusätzlich verhindern sie durch den Aufbau eines geregelten Differenzdrucks einen weiteren Raucheintrag über Leckagewege oder Undichtigkeiten. Jedes TSA-Leistungspaket zu Anschluss und Inbetriebnahme ist mit Erweiterungspaketen und weiterem Zubehör kombinierbar.

  • Serviceleistungen für Treppenraum-Spüllüftungsanlagen (TSA) - ohne geregelte Druckhaltung
    Treppenraum-Spüllüftungsanlagen durchspülen im Brandfall den gesamten Treppenraum mit frischer Luft (Mindestvolumenstrom 10.000 m³/h) und sorgen damit für die Verdünnung und Ausspülung der in den Rettungsweg eingedrungenen Brandgase. Die TSA-Leistungspakete sind wahlweise als Standard-Einheit (TSA) oder in besonders geräuscharmer „Silent“-Ausführung (TSAS) erhältlich. Die Leistungspakete TSA-L und TSAS-L bieten zusätzlich die Anschlussmöglichkeit des Lüftungspakets.

Eine detaillierte Übersicht über die Bestandteile unserer Serviceleistungen und über die bauseitigen Leistungsvoraussetzungen finden Sie im TGA Servicekatalog:

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Ablauf und Beauftragung von Leistungen

Ablauf und Beauftragung von Leistungen

Die Beauftragung zur Inbetriebnahme unserer Anlage kann nur durch den Erwerber der Anlage erfolgen. Für die Beauftragung gibt es kein separates Auftragsformular, sie sollte vorzugsweise im Zuge der Bestellung der Anlage erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich die zum Zeitpunkt der Anlagenbestellung gültigen Konditionen sichern, auch wenn die Inbetriebnahme erst im nächsten Jahr erfolgen sollte. Sollte die Beauftragung der Inbetriebnahme nicht mit der Warenbestellung erfolgen, muss die Beauftragung spätestens 50 Arbeitstage (AT) vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin (bitte teilen sie uns diesen mit) bei uns eingehen.

Häufige Fragen rund um die Inbetriebnahme von TGA Anlagen

Die effiziente Auslastung unserer Servicepartner erfordert eine langfristige Einsatzplanung und daraus resultierende Vorlaufzeiten. Daher muss die Terminabsprache mindestens 15 Arbeitstage vor der geplanten Inbetriebnahme erfolgen. Diese Vorlaufzeit ist sowohl bei der Erstbeauftragung zu beachten, als auch bei Nachbeauftragungen und Folgeterminen. Kurzfristigere Einsätze sind nur nach vorheriger Absprache und ggf. mit Mehrkosten möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei Ihrer Vereinbarung von Abnahmeterminen. Unsere planmäßigen Arbeiten sollten mindestens eine Woche vor der Abnahme abgeschlossen sein, so dass noch Zeitfenster für eventuelle Anpassungen bestehen. Die Ihnen zugesandte Checkliste benötigen wir mit den bestätigten Punkten spätestens 6 Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Ohne die Checkliste kann der Einsatz nicht stattfinden, da eine Inbetriebnahme ohne bauseitige Vorleistungen nicht möglich ist. Kosten, die durch eine verspätete Abgabe der Checkliste entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Die angebotenen Pauschalpreise geben Ihnen bei einem verzögerungsfreien Ablauf Sicherheit in der Kalkulation.
Diese Pauschalpreise können jedoch nicht alle Eventualitäten abdecken:

  • Sollten Sie den vereinbarten Termin innerhalb der letzten 5 Arbeitstage vor der Inbetriebnahme absagen, kann die bereits für Sie reservierte Zeit nicht in vollem Umfang neu vergeben werden.
    Aus diesem Grund müssen wir pauschal einen Tagessatz berechnen.
  • Muss die Inbetriebnahme abgebrochen werden, da z.B. die bauseitigen Vorleistungen nicht vollständig erbracht sind, die Zugänglichkeit nicht gegeben ist, etc., werden wir einen Tagessatz plus An- u. Abfahrt berechnen, da auch in diesem Fall die für Sie reservierte Zeit nicht oder nur mit sehr großem Aufwand anderweitig eingesetzt werden kann. Bitte denken Sie zudem daran, dass für einen erneuten Termin wieder eine Vorlaufzeit von 15 Arbeitstagen benötigt wird.
  • Wartezeiten sind in einem vertretbaren Umfang in der Pauschale berücksichtigt. Diese sind z.B.: kurzzeitiges Warten auf Ansprechpartner zur Baustellen“einrichtung“, kurzzeitiges Warten auf Sachkundige von Fremdkomponenten, kurzzeitiges Warten für die Sperrung des Treppenhauses, kurzzeitiges Warten auf die Fehlerbehebung von bauseitigen Leistungen. Übersteigt die Wartezeit einen Rahmen von 6% der täglichen Arbeitszeit, wird diese Wartezeit zum üblichen Stundensatz zusätzlich berechnet.
  • Arbeiten, welche aufgrund bauseitiger Einflüsse (z.B. Sperrung des Treppenhauses ist nur außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten möglich) nicht in die üblichen Arbeitszeiten fallen, werden mit einem Stundenaufschlag für diese Arbeitszeiten verrechnet.
  • Sollten im Sonderfall fehlende, bauseitige Vorleistungen von uns mit einem überschaubaren Aufwand abgeschlossen werden können, werden diese separat abgerechnet und erfordern keine vorherige Freigabe durch den Auftraggeber. Grundsätzlich übernimmt Helios jedoch keine Bauleistungen.
  • Für Inbetriebnahmen, welche auf deutschen Inseln durchgeführt werden, welche nicht auf dem regulären Straßennetz erreichbar sind (Fähren, Züge, usw.), kommen zum Pauschalpreis die tatsächlich entstandenen Mehrkosten und -zeiten hinzu.

Dazu gehören die Planung der Anlage nach den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes, die Installation der Anlagenkomponenten, die Kabelverlegung nach Vorgaben des TGA Servicekatalogs und die Beschriftung und Endverlegung der Kabel. Zudem müssen die Installation, der Anschluss und die Überprüfung der bauseitigen Komponenten (inkl. Begleitung während unserer Inbetriebnahme) abgeschlossen sein. Zuletzt ist die Sicherstellung der freien Zugänglichkeiten (in die notwendigen Bereiche und zu unseren Komponenten) sowie ggf. die Sperrung des Treppenhauses zur Inbetriebnahme und Einregulierung erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem TGA Servicekatalog.

Bei der Inbetriebnahme von TGA Anlagen kann Helios keine Montagearbeiten durchführen, da wir als Hersteller keine Bauleistungen erbringen. Zur Beurteilung von Anlage und Planung empfehlen wir bereits in der Planungsphase regelmäßige Rücksprache mit dem zuständigen Sachverständigen, damit die Anforderungen mit seinen Vorstellungen und Prüfkriterien übereinstimmen. Unser Vertrieb ist bei der Beratung zu unseren Produkten und Funktionen unserer Steuerung gerne behilflich, allerdings wird eine solche Beurteilung nicht von unseren Servicepartnern vorgenommen.

Zu ausgewählten Inbetriebnahmen gehört auch eine Volumenstrommessung. Die Ursachenforschung und „Fehlerbehebung“ für einen reduzierten Volumenstrom (z.B. aufgrund eines hohen saug- und/oder druckseitigen Druckverlustes) muss jedoch vom Lüftungsplaner vorgenommen werden.
Helios kann die Kompatibilität seiner Produkte garantieren und schult seine Partner dahingehend, allerdings können diese keine bauseitig zur Verfügung gestellten Komponenten in Betrieb nehmen. Sofern für die Anlagenfunktionalität Fremdkomponenten notwendig sind (hierzu zählen u.a. auch Türschließer), müssen zu unserem Inbetriebnahmeeinsatz auch Sachkundige der Komponenten vor Ort sein, welche diese korrekt anschließen und prüfen können.

Für sicherheitstechnische Anlagen sind Wartungen vorgeschrieben. Sofern uns der Betreiber der Anlage nach der Inbetriebnahme bekannt gegeben wird, werden wir diesem proaktiv durch unseren zugelassenen Wartungspartner ein Angebot für diese Wartung zukommen lassen. Ist uns der Betreiber nicht bekannt, kontaktieren Sie uns gerne und wir werden Ihnen nach Bekanntgabe des Objekts die Kontaktdaten zu unserem Wartungspartner übermitteln. Bei Helios selbst können keine Wartungen beauftragt werden. Sollten Sie spezielle Reaktionszeiten bei Störungen wünschen, übermitteln Sie diese bitte auch unserem Servicepartner, damit diese im Angebot berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass ein entsprechendes Betriebshandbuch stets geführt und zu den Wartungen vollständig vorliegen muss.

Ihr direkter Kontakt

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